Kartellrechtskonformes Verhalten in der Verbandsarbeit

Die Unternehmen der Schloss- und Beschlagindustrie betrachten es als ihr Selbstverständnis, geltendes Recht und Gesetze zu beachten. Mit diesem Grundsatz verpflichten sich die Betriebe zu gesetzeskonformem Verhalten. Die Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge bekennt sich daher zur Einhaltung der kartellrechtlichen Anforderungen an seine Verbandsarbeit. Hierfür hat der Fachverband klare, verbindliche und praxisorientierte Regeln für die Verbandsarbeit erarbeitet, die in dem folgenden Leitfaden zusammengestellt sind. Der Leitfaden richtet sich an alle Mitgliedsunternehmen, die Mitgliederversammlung, den Vorstand, die Fachabteilungen, Gremien und Arbeitskreise sowie die Mitarbeiter der Verbandsgeschäftsstelle. Die Einhaltung dieser Regeln ist für alle an der Verbandsarbeit der Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge Mitwirkenden verbindlich und dient letztlich auch dem Schutz des Verbandes und seiner Mitglieder.

Die Inhalte des Leitfadens berühren nur das Verhalten innerhalb der Verbandsarbeit und können nicht das Verhalten der Unternehmen untereinander regeln. Hier besteht über die Anwendung des Leitfadens hinaus für die Unternehmen die anspruchsvolle Aufgabe, eine entsprechende Eigenkontrolle vorzunehmen und das mit Wettbewerbern in Kontakt stehende Personal entsprechend zu schulen. Vom Grundsatz her gelten allerdings die in diesem Leitfaden dargelegten Inhalte. Besondere kartellrechtliche Vorgaben sind von Unternehmen mit marktbeherrschender Stellung zu beachten, auf diese Vorgaben wird nicht eingegangen.

Den Leitfaden zum kartellrechtskonformen Verhalten in der Verbandsarbeit können Sie hier abrufen.

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Die Wahl des Vorstandes hat auf der diesjährigen Mitgliederversammlung der Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge e.V. am 10. Juni 2024 turnusgemäß stattgefunden. Der Vorstand ist auf sieben Mitglieder gewachsen.

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