Güteausschuss
Der Güteausschuss besteht aus einem Obmann, seinem Stellvertreter und mindestens drei, höchstens zehn weiteren Mitgliedern, die von der Mitgliederversammlung für eine Amtsdauer von zwei Jahren gewählt werden. Außerdem gehören dem Güteausschuss der Vorsitzende und die stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstandes an.
Der Güteausschuss gliedert sich in Unterausschüsse für Produktgruppen, die bei Güte- und Prüfbestimmungen eigenverantwortlich entscheiden.
Aufgaben des Güteausschusses:
- Erarbeitung der Güte- und Prüfbestimmungen
- Entwicklung von Prüfeinrichtungen für eine ordnungsmäßige Gütesicherung
- Zusammenarbeit mit öffentlichen und anderen Organisationen und Institutionen in allen Fragen der Güte- und Prüfbestimmungen und der Prüfeinrichtungen