Meldung vom 20. November 2018
Bescheinigung RAL Monitoring
RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. (RAL) bescheinigt, dass die RAL Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge e. V. auf Grundlage der mit ihr geschlossenen Übereinkunft vom Februar 1980 im Rahmen des RAL Monitoring geprüft wurde und entsprechend dem von RAL anerkannten Satzungswerk arbeitet. Die Gütegemeinschaft besitzt damit auf Basis der "Grundsätze für Gütezeichen" weiterhin das Recht, an Unternehmen das Gütezeichen zu verleihen.