Mitgliedschaft
Jedes Unternehmen von Schlössern, Beschlägen und ergänzenden Erzeugnisgruppen, welches diese gemäß den allgemeinen Güte- und Prüfbestimmungen herstellt, kann eine Mitgliedschaft als ordentliches Mitglied der Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge beantragen. Unternehmen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, haben die Möglichkeit Fördermitglied zu werden. Über den Antrag auf Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand der Gütegemeinschaft.
Weitere Informationen zur Mitgliedschaft erhalten interessierte Unternehmen unter guete@fvsb.de.