Organe
Satzungsgemäß sind die Organe der Gütegemeinschaft der Vorstand und die Jahresmitgliederversammlung. Zudem gibt es einen Güteausschuss.
Mitgliederversammlung
Satzungsgemäß ist die Mitgliederversammlung ein Organ der Gütegemeinschaft. Sie findet mindestens einmal im Jahr statt.
Mehr lesen >>Vorstand
Laut Satzung wird der Vorstand für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Er beschließt alle wichtigen Angelegenheiten der Gütegemeinschaft.
Mehr lesen >>Güteausschuss
Der Güteausschuss besteht aus einem Obmann, seinem Stellvertreter und mindestens drei, höchstens zehn weiteren Mitgliedern.
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