Richtlinien
Die Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge e.V. veröffentlicht Richtlinien, die Hilfestellung bei der Anwendung von Schlössern und Beschlägen für Fenster und Fenstertüren sowie Türen bieten. Diese Richtlinien werden gemeinsam mit dem Fachverband Schloss- und Beschlagindustrie (FVSB) sowie dem Prüfinstitut Schlösser und Beschläge Velbert (PIV) erarbeitet und je nach Bedarf mit dem Technischen Ausschuss des Verbandes Fenster + Fassade (VFF) und anderen Prüfinstituten abgestimmt. Bei der Erarbeitung fließen so die Erfahrungswerte und Prüfergebnisse aus mehreren Jahrzehnten mit ein.
Die Nutzung dieser Richtlinien ist kostenlos, inhaltliche Änderungen jeglicher Art sind jedoch unzulässig!
Prüfung
Das zur Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge gehörende Prüfinstitut Schlösser und Beschläge Velbert (PIV) prüft nach sämtlichen Richtlinien. Die Prüfaufträge sind auf Anfrage beim PIV unter info@piv-velbert.de erhältlich.
Informationsschriften
Die von der Gütegemeinschaft veröffentlichten Informationsschriften geben einen Überblick und stellen die jeweilige Thematik verständlich dar.
ISAB |
Informations-Schrift zu öffenbaren, absturzsichernden Bauelementen |
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Disclaimer
Die Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge erstellt Richtlinien und veröffentlicht technische Hinweise. Die Richtlinien und technischen Hinweise werden in den Gremien der Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge sorgfältig erarbeitet und mit den beteiligten Verbänden oder Institutionen vor der Veröffentlichung abgestimmt und in der Fachwelt zur Stellungnahme veröffentlicht. Vorhandene Stellungnahmen werden beraten und ggf. berücksichtigt.
Dennoch gilt die folgende rechtliche Einschränkung:
Die Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge e.V. haftet nicht für Schäden, die aufgrund der Verwendung der in dieser Richtlinie enthaltenen Empfehlungen entstehen. Es besteht die Möglichkeit, dass einzelne Arten der technischen Umsetzung der Empfehlungen durch gewerbliche Schutzrechte (Patente, Gebrauchsmuster) geschützt sind. Die Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge e.V. sieht es nicht als ihre Aufgabe an, jede mögliche Art der technischen Umsetzung der Empfehlungen hinsichtlich der Existenz etwaiger Schutzrechte und deren Gültigkeit zu untersuchen. Ebenso sieht die Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge e.V. keine Veranlassung, ihre Empfehlungen auf solche Ausgestaltungen zu beschränken, die in jedem Fall frei von Rechten Dritter sind. Daher übernimmt die Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge e.V. keine Gewähr dafür, dass jede Art der technischen Umsetzung der Empfehlungen frei von Rechten Dritter ist. Die Verwender der Empfehlungen sind vielmehr gehalten, in jedem einzelnen Fall die rechtliche Situation zu prüfen und sicherzustellen, dass die gewählte Art der technischen Umsetzung nicht in Rechte Dritter, insbesondere gewerbliche Schutzrechte wie Patente oder Gebrauchsmuster, eingreift.